1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen Social Lions Marketing – Inh.
Timea Reymann (nachfolgend „Social Lions Marketing“) und ihren Kunden (nachfolgend
„Kunde“) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB),
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der
Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform
mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte,
ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als Social Lions Marketing ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch
dann, wenn Social Lions Marketing in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn
vorbehaltlos ausführt.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche
Bestätigung Voraussetzung.
1.5. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Social Lions
Marketing abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung),
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.1. Angebote von Social Lions Marketing sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Kunde kann an Social Lions Marketing per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine
Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des
Kunden ist kein Angebot. Social Lions Marketing unterbreitet dem Kunden sodann per
E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot
per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang annehmen.
2.3. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem
Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Social Lions Marketing
auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden Social Lions Marketing
mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Social Lions Marketing über den
Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen
nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-
Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing
nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile
und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende
Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Social Lions Marketing, das vom Kunden
beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber Social Lions
Marketing resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden
wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder
nicht eintreten.
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die
vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die
Nutzungsrechte an allen von Social Lions Marketing im Rahmen dieses Auftrages
gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine
Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen,
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer
gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt
sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Social Lions
Marketing.
3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte,
Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.
3.4. Social Lions Marketing darf die von ihrem entwickelten Werbemittel angemessen
und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung
zwischen Social Lions Marketing und Kunde ausgeschlossen
werden.
3.5. Die Arbeiten von Social Lions Marketing dürfen vom Kunden oder vom Kunden
beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung
steht Social Lions Marketing vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der
2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder
Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und
bedürfen der Einwilligung von Social Lions Marketing.
3.7. Über den Umfang der Nutzung steht Social Lions Marketing ein Auskunftsanspruch
zu.
3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen
der Auftragserarbeitung auf Seiten von Social Lions Marketing angefertigt werden,
verbleiben bei Social Lions Marketing. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten
kann vom Kunden nicht gefordert werden. Social Lions Marketing schuldet mit der
Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu
diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen,
Produktionsdaten etc.
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders
vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und
Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender
Geschäftsbeziehungen ist Social Lions Marketing jedoch jederzeit berechtigt, eine
Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden
Vorbehalt erklärt Social Lions Marketing spätestens mit der Auftragsbestätigung.
Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz
beträgt 0,60EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung entfällt, wenn es im
Angebot / Projekt anders vereinbart wurde.
4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist
während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Social Lions Marketing behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353
HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren
Zeitraum, so kann Social Lions Marketing dem Kunden Abschlagszahlungen über die
bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen
nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine
Arbeitsgrundlage auf Seiten von Social Lions Marketing verfügbar sein.
4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu
zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der
jeweils geltenden Höhe.
4.5. Social Lions Marketing ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB
berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss
wesentlich verschlechtern und Social Lions Marketing dies trotz sorgfältiger Prüfung
erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens).
4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu,
als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den
Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert,
ersetzt der Kunde Social Lions Marketing alle dadurch anfallenden Kosten und stellt
Social Lions Marketing von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der
nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der
vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
• nach Vertragsabschluss = 10%
• nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25%
• nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50%
• nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%
• nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100%
5.3. Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen
beziehen die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den
Beginn des Auftrages.
5.4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter
Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.
5.5. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
Social Lions Marketing und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Social Lions Marketing verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Social Lions Marketing die für die Leistungserbringung
wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen
zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen
werden von Social Lions Marketing sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter
geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach
Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
8.2. Soweit der Kunde Social Lions Marketing Vorlagen zur Verwendung bei der
Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und
Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des
Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen
rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Social Lions Marketing kostenlos erbracht
werden.
8.4. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf
Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten
Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der Maßnahme mit oder ohne Änderungen
annimmt oder ablehnt.
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch Social Lions Marketing
erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt
insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des
Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze
verstoßen. Social Lions Marketing ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken
hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
9.2. Der Kunde stellt Social Lions Marketing von Ansprüchen Dritter frei, wenn Social
Lions Marketing auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem
Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die
Anmeldung solcher Bedenken durch Social Lions Marketing beim Kunden hat
unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet Social Lions
Marketing für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung
durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach
Absprache mit Social Lions Marketing die Kosten hierfür der Kunde.
9.3. Social Lions Marketing haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen
enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Social Lions
Marketing haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen,
Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.4. Auf Schadensersatz haftet Social Lions Marketing – gleich aus welchem Rechtsgrund
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden
einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-
Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
9.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der
betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.
9.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.1. – 9.3. gelten nicht, soweit Social Lions
Marketing einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz hat.
9.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall
technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von
Social Lions Marketing.
9.9. Soweit die Haftung von Social Lions Marketing ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Social Lions Marketing.
10.1. Social Lions Marketing tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders
vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die
Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber
jedermann.
10.2. Der Kunde (Veranstalter) ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung
über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung
-VstättVO-) vom 28. April 2004 einzuhalten.
10.3. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, eine
Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den
Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
10.4. Social Lions Marketing behält sich vor, für gebuchte Veranstaltungen im Einzelfall
Teilnahmebedingungen aufzustellen und die Zulassung eines Teilnehmers von einer
ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig
zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Social Lions Marketing verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Social Lions Marketing gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
12.1. Social Lions Marketing ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden
berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von Social Lions
Marketing eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen Social Lions Marketing.
12.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen,
konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine
Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom
Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung
der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Social Lions Marketing
nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der
Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter
werblicher Erfolg schuldet Social Lions Marketing dem Kunden durch diese Leistungen
nicht.
13.2. Social Lions Marketing verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen
und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen
und diese an den Kunden weiterzugeben.
13.3.Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Social Lions Marketing nach Absprache
berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu
stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang
vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen
verspäteten Zahlungseingang haftet Social Lions Marketing nicht. Ein
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Social Lions Marketing entsteht dadurch
nicht.
14.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
14.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien
ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die
ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien
möglich.
14.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser
Regelung unberührt.
14.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Social Lions Marketing abtreten und nur, soweit die Interessen Social Lions Marketing hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Social Lions Marketing ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
17.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen Social Lions Marketing und dem Kunden
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere
des UN-Kaufrechts.
17.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Social Lions Marketing zuständige
Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Social
Lions Marketing ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden
auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
17.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlicher
Zuständigkeit, bleiben unberührt.
17.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
17.5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform)
bereit.
Husum, Oktober 2022
Social Lions Marketing – Inh. Timea Reymann
Liebigstraße 21
25813 Husum